Ordnung

Ordnung herunterladen

Inhaltsverzeichnis


1. Allgemeine Übersetzungsgrundsätze
2. Auftragsvergabe
3. Auftragsumsetzung
4. Auftragsabnahme
5. Auftragszahlung
6. Verzicht des Kunden auf die Auftragsumsetzung
7. Reklamationen und Haftung des Büros
8. Schlussbestimmungen


Februar 2017

ORDNUNG ZUR UMSETZUNG VON ÜBERSETZUNGEN
MIT GÜLTIGKEIT FÜR DAS ÜBERSETZUNGSBÜRO IN-TRANSLATE

Der grundsätzliche Geschäftsgegenstand von Biuro Tłumaczeń In-Translate (weiter „Büro”) ist die Vornahme von schriftlichen einfachen und beglaubigten (s.g. vereidigten Übersetzungen) sowie mündlichen Übersetzungen (Simultan- und Konsekutivdolmetschen).

Vom Kunden im Büro bestellte Übersetzungen werden durch qualifizierte professionelle Übersetzer/Dolmetscher erstellt, die bei der Umsetzung der Übersetzungen verpflichtet sind, die Grundsätze der erforderlichen Sorgfalt und der Berufsethik zu beachten und sich an allgemein geltende Grundsätze der Übersetzungskunst zu halten. Vom Büro erbrachte Dienstleistungen werden gemäß der vorliegenden Ordnung sowie auf der Internetseite unseres Büros: www.in-translate.pl. veröffentlichten Preisliste ausgeführt.

1. Allgemeine Übersetzungsgrundsätze

Die nachstehenden Bedingungen der Zusammenarbeit bezwecken die Gewährleistung von Dienstleistungen höchster Qualität sowie einer reibungslosen und erfolgreichen Betreuung seitens unseres Büros.

2. Auftragsvergabe

1. Die Aufträge über die Erstellung einer schriftlichen oder mündlichen Übersetzung ("Aufträge") können telefonisch oder persönlich während der Bürozeiten, d.i. von 8:30 bis 18:30 Uhr montags bis freitags erteilt werden. Die Aufträge können auch auf elektronischem Postwege rund um die Uhr vergeben werden, wobei sie in den Bürozeiten bearbeitet werden.
2. Bis 17.00 Uhr erteilte Aufträge werden zur Umsetzung an demselben Tag angenommen. Nach dieser Uhrzeit eingegangene Aufträge gelten als am folgenden Werktag angenommen.
3. Der zur beglaubigten Übersetzung vorgesehene Text ist an das Büro in Urschrift zu liefern, sofern der Kunde eine Urschrift besitzt. Anderenfalls vermerkt der Übersetzer in der Übersetzung, dass sie aus einer Dokumentkopie erstellt wurde.
4. Der Auftrag wird nach Ausfüllen und Unterzeichnen des vom Büro zur Verfügung gestellten Auftragsformulars durch den Kunden („Auftragsformular”) zur Umsetzung angenommen.
5. Der Auftrag kann auch unter Weglassung des Auftragsformulars erteilt werden. Wenn der Kunde den Auftrag mittels elektronischer Post erteilt hat, aber das Auftragsformular nicht erhalten hat, gilt der Auftrag als erteilt, wenn aus dem E-Mail-Schriftverkehr die Absicht des Kunden, den Auftrag zu erteilen, und die Bestätigung der Bedingungen dessen Umsetzung eindeutig hervorgehen.
6. Mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars oder Auftragsvergabe mittels elektronischer Post stimmt der Kunde der dort enthaltenen Festlegungen zu und bestätigt, dass er sich mit der vorliegenden Ordnung vertraut gemacht hat und diese akzeptiert.
7. Die Umsetzungszeit des Auftrags umfasst weder den Tag der Annahme und Herausgabe der Übersetzung durch das Büro noch Samstage, Sonntage und gesetzlich arbeitsfreie Tage.

3. Auftragsumsetzung

Das Büro nimmt Aufträge über die Erstellung von schriftlichen einfachen (nicht beglaubigten) und beglaubigten Übersetzungen sowie mündlichen Übersetzungen entgegen.

Schriftliche Übersetzungen

1. Schriftliche einfache Übersetzungen werden auf der Grundlage der Umrechnungsseiten verrechnet. Eine Umrechnungsseite beinhaltet 1600 Zeichen, inklusive Leerzeichen (als ein Zeichen gilt jeder Buchstabe, jede Ziffer, jedes Symbol und Satzzeichen). Die endgültige Zahl der Umrechnungsseiten wird mit einer Genauigkeit von einer halben Seite nach oben aufgerundet.
2. Die Prüfungskosten einer einfachen vom Kunden zugestellten Übersetzung betragen 60% des Übersetzungspreises.
3. Beglaubigte Übersetzungen werden auf der Grundlage der beglaubigten Umrechnungsseiten verrechnet, d.i. 1125 Zeichen, inklusive Leerzeichen. Die endgültige Zahl der Umrechnungsseiten wird mit einer Genauigkeit von einer Seite nach oben aufgerundet.
4. Für schriftliche Übersetzungen sind nachfolgende Übersetzungsverfahren verfügbar:
a) Standardverfahren – bis zu 5 Umrechnungsseiten am Tag
b) Schnellverfahren – bis zu 8 Umrechnungsseiten am Tag
c) Eilverfahren – über 8 Umrechnungsseiten am Tag
d) Sonderverfahren.
5. Die Prüfungskosten einer vom Kunden zugestellten Übersetzung und deren Beglaubigung betragen 70% des Übersetzungspreises.
6. Das Büro behält sich das Recht vor, die Annahme des Textes zur Prüfung zu verweigern.
7. . Wenn der Kunde erwartet, dass in der Übersetzung ein konkreter Wortschatz zur Anwendung kommt, ist er verpflichtet, ein Glossar samt den zu übersetzenden Dokumenten zu zustellen.

Mündliche Übersetzungen

1. Die Arbeitszeit eines Dolmetschers wird ab der Uhrzeit, für die er bestellt wurde und zu der er erschienen ist, um seiner Arbeit nachzukommen, bis zu der Uhrzeit, zu der er von der Ausführung seiner Dolmetscherpflichten freigestellt wurde, gerechnet und umfasst etwaige Unterbrechungen in der Übersetzung (z.B. Unterbrechungen für Mahlzeiten, Unterbrechungen während des Treffens, Fahrzeit des Dolmetschers mit dem Kunden).
2. Die Auftragsvergabe über eine mündliche Übersetzung mit einem Vorlauf von unter zwei Werktagen vor dem Übersetzungstermin kann zu einer Kostenerhöhung führen.
3. Verrechnungseinheit bei mündlichen Übersetzungen sind 4 Arbeitsstunden eines Dolmetschers (s.g. Block).
4. Jeder angefangene Block wird als ein ganzer Block (von vier Stunden) verrechnet.
5. Jeder angefangene Block wird als ein ganzer Block (von vier Stunden) verrechnet.
6. Beim mit Dienstreisen verbundenen Dolmetschen übernimmt der Kunde die Fahrkosten, Kosten der Übernachtung und Verpflegung des Dolmetschers/der Dolmetscher am Ort des Dolmetschens.
7. Bei Notwendigkeit der Anfahrt oder Rückfahrt am anderen Tag als der Tag des Dolmetschens behält sich das Büro das Recht vor, eine Gebühr für die vom Dolmetscher auf Reisen verbrachte Zeit zu berechnen.
8. Die Vergütung für die Arbeit eines Dolmetschers an Samstagen und Werktagen in der Zeit von 17.00 bis 22.00 Uhr wird um 50% des Grundsatzes für die mündliche Übersetzung und an arbeitsfreien Tagen sowie nachts, d.i. in der Zeit von 22.01 bis 8.00 Uhr – um 100% des Grundsatzes für die mündliche Übersetzung erhöht.
9. Die Vergütung für die Arbeit eines Dolmetschers an Samstagen und Werktagen in der Zeit von 17.00 bis 22.00 Uhr wird um 50% des Grundsatzes für die mündliche Übersetzung und an arbeitsfreien Tagen sowie nachts, d.i. in der Zeit von 22.01 bis 8.00 Uhr – um 100% des Grundsatzes für die mündliche Übersetzung erhöht.
10. Der Kunde verpflichtet sich, Unterlagen zu liefern, die dem Übersetzer ermöglichen, sich mit der Thematik des Auftrags vertraut zu machen, spätestens zwei Tage vor der Umsetzungsfrist der mündlichen Übersetzung.
11. Bei Organisation einer größeren Dolmetschergruppe werden die Bedingungen des Dolmetschens individuell abgestimmt.
12. Der Kunde verpflichtet sich, das Büro über den Verlauf und die Dauer des Dolmetschens spätestens am Folgetag, nach Beendigung der mündlichen Übersetzung zu informieren.

4. Auftragsabnahme

1. Einfache Übersetzungen, die im Rahmen der erteilten Aufträge erstellt wurden, werden dem Kunden in der vereinbarten Frist mittels elektronischer Post übermittelt. Beglaubigte Übersetzungen werden dem Kunden oder einer vom ihm benannten Person in Papierform zugestellt.
2. Die Uhrzeit der Abnahme einer beglaubigten schriftlichen Übersetzung, sofern sie festgelegt wurde, betrifft den Termin, in dem der Auftrag am Bürositz abholbereit ist. Das Büro haftet nicht für Verzüge, die aus einer längeren Anfahrtszeit des Kuriers oder einer anderen vom Kunden zur Entgegennahme der Übersetzung ermächtigten Person, resultieren.
3. Beglaubigte Übersetzungen werden dem Kunden immer in Form (1) eines Ausdruckexemplars übergeben. Der Kunde kann zusätzliche Exemplare der Übersetzung gegen eine entsprechende Zusatzgebühr bestellen.
4. . Bei Abnahme von nicht beglaubigten Übersetzungen haftet das Büro nicht für Verzüge, die aus Störungen der elektronischen Post resultieren. Das Büro haftet auch nicht für den Verzug bei der Zustellung der Übersetzung, die fristgerecht mittels E-Mail übersandt wurde, wenn der Kunde den Nichterhalt der Übersetzung mittels elektronischer Post oder telefonisch nicht gemeldet hat.

5. Auftragszahlung

1. . Die Kosten der Auftragsumsetzung werden in Anlehnung an die geltende Preisliste oder gesonderte Vereinbarungen festgelegt.
2. Preise für untypische Arbeiten werden individuell bei jedem Auftrag abgestimmt. Zu untypischen Arbeiten gehören z.B. Übersetzungen aus einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache, unübliche grafische Gestaltung des Dokuments, Schemata, Diagramme, Zeichnungen, PowerPoint-Präsentationen ohne Bearbeitungsmöglichkeit, Verbindung von mündlichen und schriftlichen Übersetzungen in einem Auftrag etc.
3. . Bei zur übersetzenden Texten, die schwer leserlich sind (z.B. Handschrift, undeutliche Kopie) behält sich das Büro das Recht vor, den Preis für die Übersetzung um bis zu 30% des Grundsatzes zu erhöhen.
4. Übersetzungen in eine Fremdsprache, die nach Wunsch des Kunden vom Native Speaker (für den die Fremdsprache die Muttersprache darstellt) zu prüfen sind, werden gegen eine Zusatzgebühr von 30% des Grundsatzes sowie in einer gesondert zu vereinbarenden Frist erstellt.
5. Übersetzungen in eine Fremdsprache, die nach Wunsch des Kunden vom Native Speaker (für den die Fremdsprache die Muttersprache darstellt) zu prüfen sind, werden gegen eine Zusatzgebühr von 30% des Grundsatzes sowie in einer gesondert zu vereinbarenden Frist erstellt.
6. Die Zusatzzahlung für die Herausgabe eines zusätzlichen Exemplars einer beglaubigten Übersetzung beträgt 20% des Preises der jeweiligen Übersetzung. Das zusätzliche Exemplar der Übersetzung kann spätestens bis zu 7 Kalendertagen nach Herausgabe der Übersetzung angefordert werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Herausgabe des zusätzlichen Exemplars als Abschrift und unterliegt einer Gebühr von 50% des Preises für die Übersetzung.
7. Der zu zahlende Bruttobetrag ist im Auftragsformular ausgewiesen und ist verbindlich. Bei Abstimmungen mittels E-Mail, ohne Übersendung des Auftragsformulars, gilt der vom Kunden in dem E-Mail-Schriftverkehr bestätigte Betrag.
8. Das Büro stellt MwSt.-Rechnungen mit dem Datum der Beendigung der Auftragsumsetzung oder am nächsten Werktag mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen aus.
9. Das Büro behält sich das Recht auf eine Anzahlung bei einem Kunden vor, der den Auftrag zum ersten Mal erteilt oder bei Kunden, die in der Vergangenheit ihren Verbindlichkeiten termingerecht nicht nachgekommen sind. Die Höhe einer solchen Anzahlung wird individuell festgelegt und kann von 20% bis zu 100% des Auftragswertes betragen.

6. Verzicht des Kunden auf die Auftragsumsetzung

1. Der Kunde ist berechtigt, auf die Umsetzung des Auftrags nach dessen Erteilung unter der Bedingung zu verzichten, dass er die Forderungen für den bereits ausgeführten Auftragsteil begleicht (auch wenn die Übersetzung vor der festgelegten Frist in Gänze erstellt wurde) und sonstige nachgewiesene Kosten erstattet, die von dem Büro bis zum Verzicht auf die Auftragsumsetzung übernommen wurden.
2. In dem oben angeführten Fall erhält der Kunde die Übersetzung in der Umsetzungsphase, in der sie zum Zeitpunkt des Verzichts war.
3. Der Verzicht auf die Dienstleistungen des Dolmetschers nach dessen Erscheinen an dem vereinbarten Ort und in der vereinbarten Zeit befreit den Kunden nicht von der Pflicht, die vollständigen Dienstleistungskosten zu tragen.
4. Beim Verzicht des Kunden auf eine bereits bestellte mündliche Übersetzung vor deren Beginn mit einem Vorlauf von weniger als ein Werktag, ist der Kunde verpflichtet, den vollständigen Vergütungsbetrag zu begleichen, als wäre die Übersetzung zustande gekommen. Wenn der Verzicht mit einem Vorlauf von weniger als zwei Tage, jedoch mehr als ein Tag vor der Ausführung des Auftrags eingegangen ist, zahlt der Kunde 50% der geschuldeten Vergütung.
5. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde in dem vorstehend ausgewiesenen Fall, nicht erstattungsfähige Kosten, die das Büro im Zusammenhang mit der Organisation der Übersetzung übernommen hat, auf Grund von Kaufbelegen zu erstatten, wie z.B. Zugfahrkarte für den Dolmetscher, die mit Vorlauf zur Erlangung einer Ermäßigung erworben wurde, Buchungskosten der Übernachtung des Dolmetschers etc.

7. Reklamationen und Haftung des Büros

1. Der Kunde ist berechtigt, die erbrachte Dienstleistung innerhalb von 7 Werktagen nach deren Ausführung zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Übersetzung als vom Kunden akzeptiert.
2. Wenn der Kunde die Vorlage der ausgeführten Übersetzung zur Freigabe vor deren endgültiger Herausgabe verlangt, nimmt das Büro die Reklamation in dem obigen Verfahren nicht an.
3. Wenn der Kunde die Vorlage der ausgeführten Übersetzung zur Freigabe vor deren endgültiger Herausgabe verlangt, nimmt das Büro die Reklamation in dem obigen Verfahren nicht an.
. Im Falle einer begründeten Reklamation behält sich das Büro das ausschließliche Recht vor, die reklamierte Übersetzung zu korrigieren. Das Büro nimmt diese Korrektur unentgeltlich vor. Der Termin der Vornahme der Korrektur wird individuell, unter Berücksichtigung des Umfangs der Übersetzung und der Anzahl der Änderungen vereinbart.
5. Reklamationen umfassen lediglich im Standardverfahren (bis zu 5 Seiten täglich) und im Schnellverfahren (bis zu 8 Seiten täglich) ausgeführte Übersetzungen. Reklamationen für im Eilverfahren (über 8 Seiten täglich) und im Sonder-/Nachtverfahren ausgeführte Aufträge nehmen wir nicht an.
6. Die Vorlage einer Reklamation ist keine Grundlage zur Verweigerung der Zahlung der Forderung für die Übersetzung. Sie nimmt auch auf die Zahlungshöhe keinen Einfluss, wobei die Zahlungsfrist verschoben wird und ab dem Tag der Herausgabe der berichtigten Übersetzung zu laufen beginnt. 7. Die finanzielle Haftung des Büros beschränkt sich ausschließlich auf die Höhe der Nettovergütung (ohne MwSt.), die für die Erstellung der Übersetzung geschuldet wird.
8. Die finanzielle Haftung des Büros beschränkt sich ausschließlich auf die Höhe der Nettovergütung (ohne MwSt.), die für die Erstellung der Übersetzung geschuldet wird.
9. Wenn der Kunde vor der endgültigen Herausgabe der Übersetzung deren Vorlage zur Freigabe verlangt, nimmt das Büro die Reklamation nicht an.

8. Schlussbestimmungen

1. Das Büro kann die Erbringung der Dienstleistungen zu anderen Bedingungen als in der vorliegenden Ordnung oder Preisliste bestimmt akzeptieren. Die Vereinbarung solcher Bedingungen erfolgt dann in Form eines individuellen Vertrages zwischen dem Büro und dem Kunden.
2. Das Büro behält sich das Recht auf Einführung von Änderungen in der vorliegenden Ordnung vor. Die jeweils gültige Ordnung wird auf der Internetseite des Büros veröffentlicht unter Bezeichnung des Datums, ab dem die Ordnung gültig ist.
3. In den in der vorliegenden Ordnung nicht geregelten Angelegenheiten finden die geltenden Rechtsvorschriften Anwendung.


logo